Wie verdiene ich mit einem einfachen Immobilien-Verkaufs-Tipp bis zu 20.000€?



Schritt 1: Ihre Kontaktdaten

Teilen Sie uns einfach über E-Mail (sahm-markus@web.de) oder das Kontaktformular der Website (www.markussahmrealestate.com) Ihre Kontaktdaten mit. Wir melden uns bei Ihnen und klären alle Fragen zu der zu verkaufenden Immobilie. Vergessen Sie nicht die Code-Nummer der Kooperationspartner - Karte anzugeben, in sofern Sie dies über unsere  Kooperationspartner - Aktionen tätigen.

Die Liste unserer Kooperationspartner finden sie auf dieser Web-Page

Schritt 2: Der Immobilienverkauf

Wenn sich der Immobilienbesitzer für den Verkauf mit Markus Sahm Real- Estate entschieden hat, wird die Immobilie durch mich  vermarktet. Sie werden ständig über den aktuellen Verkaufsstatus informiert. Im Anschluss kommt es zu dem erfolgreichem Verkauf der Immobilie


Schritt 3 : Ihre Tippgeberprovision

Sobald der Kaufpreis bezahlt wird, geht auch die Maklerprovision bei Markus Sahm Real- Estate ein. Im Anschluss erhalten Sie 10% als Tippgeber  von unserer Netto - Maklerprovision direkt auf Ihr Konto.



Die Voraussetzungen für Ihren Immobilien-Tipp

Um Rechtlich auf festen Füßen zu stehen , benötigen wir von Ihnen die Einverständnis des Hauseigentümers , dass Sie die Kontaktdaten an uns weiterreichen dürfen.

Diese ist in Mail-Form vom Eigentümer ausreichend.

Beachten Sie, das Sie nur als Tippgeber agieren dürfen, in sofern Sie selbst nicht in der Immobilie wohnen oder mit dem Eigentümer verheiratet sind.

Wichtig ist ebenfalls, das das Verkaufsobjekt nicht schon von einem anderen Makler bedient wird und zum Verkauf steht.

Achten Sie bitte ebenfalls darauf,  das die Weitergabe von Personenbezogenen Daten des Hauseigners zulässig und dieser mit der Weitergabe einverstanden ist.


Wer kann Tippgeber sein?

Im Grunde eigentlich jeder,  mit Ausnahme einiger Berufsgruppen und  Personen, die in der Immobilie leben oder mit dem Hauseigentümer verheiratet sind.

Wir legen Ihnen nahe , auch mit Ihrem Arbeitgeber zu klären ob die Tätigkeit des Tippgebers in diesem Falle im Widerspruch zu Ihrer Tätigkeit steht.

Steuerrechtliche Information:

Erreicht ein Tippgeber mehr als 256 € an Einnahmen im Jahr, sind Privatpersonen verpflichtet diese Einnahmen als sonstige Einkünfte nach §22(3) ESTG zu versteuern.

Bei wiederholter Tätigkeit als Tippgeber kann diese Tätigkeit für Sie Umsatzsteuerpflichtig werden.

Bitte klären Sie dies zur Sicherheit mit Ihrem Steuerberater ab.

Bitte teilen Sie uns auch den Umsatzsteuer-Status mit, damit wir steuerrechtlich korrekt überweisen können.


Wir freuen uns auf Ihren Immobilien -Tipp

Und bitte daran denken:  High -End only........



Informationen zum Immobilien-Support auf Mallorca


Sehr geehrt Interessenten, liebe Auswanderer und Residenten der schönsten Insel der Welt..


Ich suche in Ihren Reihen Unterstützer , die mir im Rahmen einer neuen Marketingstrategie für den Verkauf und der Langzeitmiete, als auch bezüglich der Bewerbung von Ferienwohnungen im "Uppersegment" zuarbeiten.

Ihre Aufgabe ist es potenzielle Kunden bezüglich meiner neuen  Marketingstrategie zu aqurieren. Es geht nicht darum etwas verkaufen zu müssen, da hier der Dienst und die Listung etwaiger Kunden kostenfrei sein wird.

Sollte durch uns es zur Vermietung oder zu einem Verkauf kommen, sind Vergütungen einkalkuliert, die sich am Wert der Immobilie als auch an den Mietkonditionen orientieren.

Auf den Punkt gebracht sollen hier in Berlin an einem Ort der solventen Kundschaft virtuelle Exposees aufgestellt werden, der alle Kunden anspricht die bisher noch nicht über einen Kauf einer Immobilie auf Mallorca nachgedacht haben. Wie genau diese Marketingstrategie aussieht, möchte ich aufgrund der Alleinstellung auf dem Markt noch nicht preisgeben, und ist Teil eines eventuellen persönlichen Gesprächs.

Kurz oder Lang werde ich selbst die praktische Arbeit mit auf der Insel unterstützen, jedoch bin ich zzt. Mit dem Aufbau zweier weiterer Firmen zu sehr gebunden.

Sollten Sie Interesse an einer Zusammenarbeit haben, so ist für Sie wichtig zu wissen, das jegliche Vorarbeit immer erst durch den Erfolg eines Abschlusses , also der Auszahlung der vertraglichen Provision vergütet wird. Das ist somit bei mir nicht anders.

Was ist für Sie im Einzelnen zu tun?

Es geht um das Aquirieren von Immobilien, die Beschaffung der Orts- und  Gebäudedaten, sowie das Erstellen von Bildern und ggfs. Videos.

Mit einem Block und einer Kamera haben sie alles an Equippment was Sie benötigen.

Alle weiteren Utensilien und Fähigkeiten wie Drohnenflug-Aufnahmen oder Videoerstellungen sind für alle zum Vorteil.

Alle Unterlagen und Vorlagen in den jeweiligen Landessprachen bekommen Sie von uns an die Hand.

Für das Arbeiten vor Ort sollen Sie jedoch schon im Besitz einer (NIE) sein , um mit den spanischen nicht zu kollidieren.


Weitere Auskünfte erhalten Sie gerne per Mail oder Whasapp,

mehr auch im September, wenn ich mit meinen Aktionen ferig  und wieder zurück in Berlin bin.

+49  015901167619

globalexhibitions@aol.com


Ihr Markus Sahm










 
 
 
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